Daneben steht auch die Konzernrechtsabteilung unseren Mitarbeiter*innen in jedweden Rechtsfragen unterstützend zur Seite. Unter anderem bearbeiten diese Verstöße gegen die geltenden Compliance-Richtlinien.
Verhaltenskodex
Unsere Werte und Grundsätze haben wir in einem Verhaltenskodex festgehalten. Es ist uns wichtig, Verantwortung für Mensch, Tier und Natur zu übernehmen und unseren Mitmenschen mit Fairness und Toleranz zu begegnen. Die Einhaltung dieser Grundsätze erwarten wir sowohl von unseren Mitarbeiter*innen, als auch von unseren Geschäftspartner*innen.
Sie interessieren sich für den Inhalt unseres Verhaltenskodex? Diesen passen wir aktuell an und werden ihn nach Fertigstellung am Ende dieser Seite zum Download bereit stellen.
Das Lieferkettengesetz und seine Anforderungen
Ziel des Lieferkettengesetzes ist es, den Schutz grundlegender Menschenrechte im eigenen Geschäftsbereich sowie entlang der Lieferkette zu verbessern. Dazu gehören die Verhinderung, Beendigung oder Minimierung verschiedener menschenrechtlicher Verstöße sowie der Schutz der Umwelt, wenn Umweltbelange zu Menschenrechtsverletzungen führen oder dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen.
Die Geltung der Regelungen des Lieferkettengesetzes ist abhängig von einem nach Mitarbeiteranzahl gestaffelten Schwellenwert. Ab 2023 sind Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern betroffen, ab 2024 Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. Die Raiffeisen Waren-Gruppe fällt ab dem 01.01.2023 in den Anwendungsbereich.
Zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern, müssen Unternehmen Folgendes veranlassen:
• Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung
• Einrichtung eines Risikomanagements
• Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen
• Einführung eines Beschwerdeverfahrens
• Dokumentation und Berichterstattung
Interne Umsetzung des Lieferkettengesetzes
Im Folgenden erläutern wir kurz die Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten in der Raiffeisen Waren-Gruppe. Weitere Informationen finden Sie in unserem Verhaltenskodex in Kapitel 2.2 „Verantwortung in der Lieferkette“ sowie zukünftig in einem jährlich erscheinenden Bericht. Beide Dokumente können Sie am Ende dieser Seite im Downloadbereich herunterladen.
Grundsatzerklärung
Die menschenrechtliche Grundsatzerklärung haben wir in unseren Verhaltenskodex integriert. Jede*r Mitarbeiter*in ist dazu verpflichtet, die Inhalte zur Kenntnis zu nehmen und zu befolgen. Die menschenrechtliche Grundsatzerklärung können Sie am Ende dieser Seite im Downloadbereich herunterladen.
Risikomanagement
Als Handelsunternehmen in den Sparten Agrar, Technik, Baustoffe und Energie vertreiben wir vielfältige Produkte und Dienstleistungen. Daher haben wir beschlossen, zunächst die Zulieferer unserer Warengruppen mit dem höchsten Einkaufswert in den verschiedenen Sparten auf potenzielle menschenrechtliche Risiken oder gar Verstöße zu analysieren und diese Analyse sukzessiv auf alle unsere Geschäftspartner auszuweiten.
Präventionsmaßnahmen
In unserem eigenen Geschäftsbereich werden alle Mitarbeiter*innen regelmäßig zu Compliance-Themen geschult. Mitarbeiter*innen, die in besonders relevanten Abteilungen für die Umsetzung unserer Sorgfaltspflichten arbeiten, erhalten zukünftig eine weitere Schulung. Dazu gehören u.a. Mitarbeiter*innen in den Bereichen Einkauf, Arbeitssicherheit, Umweltmanagement und Personal. In unserer Lieferkette werden unsere direkten Lieferanten verpflichtet, sich an unseren Verhaltenskodex zu halten (siehe Kapitel 4. „Anforderungen an unsere Geschäftspartner“). Außerdem erfolgt eine Bewertung unserer Zulieferer in Bezug auf soziale und ökologische Kriterien. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse dienen als Grundlage für die Umsetzung darauf aufbauender Maßnahmen.
Abhilfemaßnahmen
Abhilfemaßnahmen werden individuell in Abhängigkeit von tatsächlichen Risiken verabschiedet. Festgestellte Pflichtverstöße im eigenen Geschäftsbereich werden mit den Verantwortlichen besprochen und behoben. Sollten wir bei einem unserer Geschäftspartner eine Verletzung einer menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflicht feststellen, werden wir mit diesem einen Aktionsplan vereinbaren. Ziel eines Aktionsplans ist es, Maßnahmen zur Verhinderung, Beendigung oder Minimierung von festgestellten Verletzungen umzusetzen.
Beschwerdeverfahren
Wenn Sie HIER klicken gelangen Sie zu unserem Beschwerdeverfahren einschließlich einer entsprechenden Verfahrensordnung. Hinweise und Beschwerden können sowohl anonym als auch unter Angabe der Kontaktdaten über verschiedene Meldekanäle (telefonisch, postalisch und online) an uns herangetragen werden. Näheres hierzu finden Sie in der Verfahrensordnung.
Dokumentation und Berichterstattung
Wir sind sowohl zu einer internen Dokumentation als auch zu einer externen Berichterstattung über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten verpflichtet. Der erste öffentliche Bericht wird im Frühjahr 2024 für das Geschäftsjahr 2023 verfasst und auf dieser Website veröffentlicht werden.