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Compliance

Compliance ist ein fester Bestandteil in allen Geschäftsprozessen der Raiffeisen Waren-Gruppe und bedeutet sinngemäß regelkonformes Verhalten. Damit ist gemeint, dass Gesetze, Richtlinien und freiwillige Vereinbarungen eingehalten werden müssen. Um sicherzugehen, dass unsere Mitarbeiter*innen diese kennen und befolgen, schulen wir sie regelmäßig zu den Themen Datenschutz, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Anti-Korruption und dem rechtmäßigen Umgang mit Zuwendungen. Ab 2023 werden Inhalte zum Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (nachfolgend „Lieferkettengesetz“) dieses Schulungsangebot ergänzen.

Daneben steht auch die Konzernrechtsabteilung unseren Mitarbeiter*innen in jedweden Rechtsfragen unterstützend zur Seite. Unter anderem bearbeiten diese Verstöße gegen die geltenden Compliance-Richtlinien.

Verhaltenskodex

Unsere Werte und Grundsätze haben wir in einem Verhaltenskodex festgehalten. Es ist uns wichtig, Verantwortung für Mensch, Tier und Natur zu übernehmen und unseren Mitmenschen mit Fairness und Toleranz zu begegnen. Die Einhaltung dieser Grundsätze erwarten wir sowohl von unseren Mitarbeiter*innen, als auch von unseren Geschäftspartner*innen.

Das Lieferkettengesetz und seine Anforderungen

Ziel des Lieferkettengesetzes ist es, den Schutz grundlegender Menschenrechte im eigenen Geschäftsbereich sowie entlang der Lieferkette zu verbessern. Dazu gehören die Verhinderung, Beendigung oder Minimierung verschiedener menschenrechtlicher Verstöße sowie der Schutz der Umwelt, wenn Umweltbelange zu Menschenrechtsverletzungen führen oder dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen.
Seit dem 01.01.2023 fällt die Raiffeisen Waren-Gruppe unter den Anwendungsbereich des Lieferkettengesetzes.
Zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern, müssen Unternehmen Folgendes veranlassen:

•    Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung
•    Einrichtung eines Risikomanagements
•    Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen
•    Einführung eines Beschwerdeverfahrens
•    Dokumentation und Berichterstattung

Interne Umsetzung des Lieferkettengesetzes

Im Folgenden erläutern wir kurz die Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten in der Raiffeisen Waren-Gruppe. 

Grundsatzerklärung

In unserer menschenrechtlichen Grundsatzerklärung verpflichten wir uns zur Achtung der Menschenrechte. Außerdem enthält sie Richtlinien und Maßnahmen, um sicherzustellen, dass diese Rechte in allen Geschäftsaktivitäten respektiert werden. Die menschenrechtliche Grundsatzerklärung können Sie am Ende dieser Seite im Downloadbereich herunterladen.

Risikomanagement

Als Handelsunternehmen in den Sparten Agrar, Technik, Baustoffe und Energie vertreiben wir eine Vielzahl an Produkten und Dienstleistungen. Jährlich bzw. anlassbezogen führen wir eine Risikoanalyse durch, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verstöße in unserem eigenen Geschäftsbereich sowie in unseren Lieferketten zu identifizieren. Die Durchführung der Risikoanalyse wird von unserem Menschenrechtsbeauftragten überwacht.

Präventionsmaßnahmen

In unserem eigenen Geschäftsbereich werden alle Mitarbeiter*innen regelmäßig zu Compliance-Themen geschult. Mitarbeiter*innen, die in besonders relevanten Abteilungen für die Umsetzung unserer Sorgfaltspflichten arbeiten, erhalten zukünftig eine weitere Schulung. Dazu gehören u.a. Mitarbeiter*innen in den Bereichen Einkauf, Arbeitssicherheit, Umweltmanagement und Personal. Bei der Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten legen wir großen Wert auf die gemeinsame Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte entlang unserer Lieferketten. Daher haben wir unsere Anforderungen an unsere Lieferanten in einem Lieferantenkodex festgehalten. Unseren Lieferantenkodex können Sie am Ende dieser Seite im Downloadbereich herunterladen. Außerdem verfolgen wir einen risikobasierten Ansatz und befragen ausgewählte Lieferanten zu den Themen Umwelt, Soziales und Governance. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse ermöglichen es uns, gezielte Präventionsmaßnahmen abzuleiten.

Abhilfemaßnahmen

Abhilfemaßnahmen werden individuell in Abhängigkeit von tatsächlichen Risiken verabschiedet. Festgestellte Pflichtverstöße im eigenen Geschäftsbereich werden mit den Verantwortlichen besprochen und behoben. Sollten wir bei einem unserer Geschäftspartner eine Verletzung einer menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflicht feststellen, werden wir mit diesem einen Aktionsplan vereinbaren. Ziel eines Aktionsplans ist es, Maßnahmen zur Verhinderung, Beendigung oder Minimierung von festgestellten Verletzungen umzusetzen.

Beschwerdeverfahren

Wenn Sie HIER klicken gelangen Sie zu unserem Beschwerdeverfahren einschließlich einer entsprechenden Verfahrensordnung. Hinweise und Beschwerden können sowohl anonym als auch unter Angabe der Kontaktdaten über verschiedene Meldekanäle (telefonisch, postalisch und online) an uns herangetragen werden. Näheres hierzu finden Sie in der Verfahrensordnung.

Dokumentation und Berichterstattung

Wir sind sowohl zu einer internen Dokumentation als auch zu einer externen Berichterstattung über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten verpflichtet. Unseren externen Bericht werden wir an dieser Stelle fristgemäß veröffentlichen.

Ansprechpartner

Platzhalter Ansprechpartner
Jacqueline Rudolph
Beschwerdemanagement
Katharina Brill
Nachhaltigkeitsmanagement

Download

  • Menschenrechtliche Grundsatzerklärung der Raiffeisen Waren-Gruppe
    231115_Lieferkettengesetz_Grundsatzerklaerung_A4_web.pdf
    583 KB
    05.12.2023
  • 20240619_Lieferantenkodex_A4_Formular_web.pdf
    20240619_Lieferantenkodex_A4_Formular_web.pdf
    618 KB
    19.02.2025